FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT
FACHANWALT FÜR MIET- UND WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT
Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte:
Arbeitsrecht
Miet- und Wohneigentumsrecht
Steuerrecht
Vorsitzender des Bayerischen Grund- und Wohnungseigentumer-Verbandes Kreisverband Landshut e.V.
Vita activa
Geboren in Griesbach/Rottal.
Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Würzburg und Hamburg. Absolvierung des Rechtsreferendardienstes in Bamberg, Bayreuth, Mailand (Deutsch-italienische Handelskammer) und Landshut.
Nach dem 2. Staatsexamen zunächst tätig als Finanzassessor in Landshut und als Regierungsrat beim Finanzamt Straubing.
1971 Zulassung zum Rechtsanwalt. Im gleichen Jahr Eintritt in die Kanzlei in Landshut.
Rechtsanwalt Karl-Rüdiger Heindl berät und vertritt seine Mandanten in den Gebieten Arbeitsrecht, Mietrecht, Pachtrecht, Wohnungseigentumsrecht und Immobilienrecht. Zudem hat er seine Interessenschwerpunkte auf das Verbraucherschutzrecht und das Steuerstrafrecht gelegt.
Herr Heindl ist berechtigt, die Bezeichnungen ”Fachanwalt für Arbeitsrecht” und „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ zu führen.
E-Mail-Kontakt:
heindl (at) kanzlei-heindl-schweiger.de
Mitgliedschaften
Rechtsanwalt und Fachanwalt Karl-Rüdiger Heindl ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht und der Arbeitsgemeinschaft Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Ferner ist er Gründungsmitglied und 1. Vorsitzender des Bayerischen Wohnungs- und Grundeigentümerverbandes Kreisverband Landshut e.V. sowie seit 1995 Vertragsanwalt der Verbraucherzentrale Bayern e.V.
Außerberufliches Engagement
Karl-Rüdiger Heindl ist Gründungsmitglied und 2. Vorsitzender des ”Radford’s Freundeskreis e.V.”, Europas größter Pfeifenrauchervereinigung. Da er selber Nichtraucher ist, zeigt sich so die große Toleranz der Mitglieder dieser Vereinigung.